Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Personal Training Hessen

Buchung eines Personal Trainers und/oder Referenten.

  1. Terminvereinbarungen / Stornogebühren:
    1. Jegliche Termine finden nur nach Vereinbarung statt.
    2. Sollte ein Klient zu einem vereinbarten Termin nicht erscheinen oder innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem Termin absagen oder eine Änderung einreichen, so wird die Hälfte des angesetzten Honorars fällig.
  2. Außentermin / Schlechtwetter:
    1. Bei Terminvereinbarungen im Freien –Outdoor- kann dieser auf Grund von schlechten Wetterverhältnissen nur seitens Personal Training Hessen abgesagt werden. Erfolgt keine Absage, findet der Termin am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt statt.
    2. Für wetter- und temperaturgerechte Kleidung ist der Klient selbst zuständig.
  3. Preise und Konditionen:
    1. Preise und Konditionen richten sich immer nach der aktuellen Preisliste und sind in verschiedenen Paketen buchbar. Sondervereinbarungen für spezielle Programme behält sich Personal Training Hessen vor.
    2. Weitere Dienstleistungen wie Re-Checks, Trainingsauswertungen und Trainingspläne für Folgezeiten sind nicht im Honorar enthalten und werden gesondert nach Aufwand und Honorar berechnet.
    3. Die Dienstleistungspakete werden gegen Vorkasse in Rechnung gestellt. Bei langfristiger Dauerbetreuung erhält der Klient monatlich eine Rechnung. Bei Ausfall der Zahlung besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung seitens des Klienten.
    4. Der Nachweis der Trainingseinheiten erfolgt über die Trainingskarte. Die jeweilige erbrachte Leistung muss nach jeder Trainingseinheit seitens des Klienten mit seiner Unterschrift bestätigt werden.
  4. Sporttauglichkeit / Gesundheitszustand
    1. Eine gesundheitliche und körperliche Sporttauglichkeit wird vorausgesetzt. Personal Training Hessen empfiehlt, dass der Klient vor Aufnahme des Trainings eine Sporttauglichkeitsbescheinigung von einem Facharzt seines Vertrauens einholt. Sollte der Klient ohne geeignete medizinische Untersuchung das Training aufnehmen, geschieht dies ausdrücklich gegen die ausdrückliche Empfehlung von Personal Training Hessen und auf eigene Gefahr. Der Klient ist selbst dafür verantwortlich seine Sporttauglichkeit in regelmäßigen Abständen ärztlich untersuchen zu lassen. Jegliche Erkrankungen, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist dem Personal Trainer unverzüglich vor und während des Trainings mitzuteilen.
    2. Beim Training mit Miha Bodytec sind nachfolgende Verhaltensanweisungen unbedingt zu beachten:
      • Bei Unwohlsein, Schwindel oder Herzschmerzen die Anwendung sofort abbrechen.
      • Das Verbinden und Lösen der Elektrodenkabel darf NICHT erfolgen, wenn die Anwendung gestartet wurde, da ansonsten Verletzungsgefahr besteht.
      • Die Elektroden dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen am Körper verwendet werden.
      • Die Elektroden dürfen nicht in der Nähe von Hautverletzungen jedweder Art (Wunden, Entzündungen, Verbrennungen, Reizungen, Ekzeme usw.) angelegt werden.
      • Bei Hitzeentwicklung auf der Haut ist die Anwendung sofort zu beenden und der Trainer hierüber zu informieren, da ansonsten Verletzungsgefahr besteht.
      • Die Extremitäten, deren Muskeln stimuliert werden, müssen stets isometrisch angespannt und dadurch fixiert / kontrolliert werden.
      • Kontraindikatoren (Gerät darf NICHT bzw. nur nach ärztlicher Freigabe verwendet werden): Epilepsie, Herzschrittmacher, Schwangerschaft, schwere Durchblutungsstörungen, Bauch-, Wand- oder Leistenhernie, Tuberkulose, Tumor-Erkrankungen, Arteriosklerose im fortgestrittenen Stadium, arterielle Durchblutungsstörungen, schwere neurologische Erkrankungen, Diabetes mellitus, fieberhafte Erkrankungen, akute bakterielle oder virale Prozesse, Blutungen, starke Blutungsneigungen (Hemophilie).
      • Trinken Sie ausreichend Flüssigkeit (mindestens 0,5l lauwarmes Wasser oder Mineraldrinks) vor der Anwendung.
    3. Die Teilnahme am Training oder diversen Veranstaltungen von Personal Training Hessen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Sachschäden und Personenschäden wird keine Haftung übernommen. Dies gilt nicht, wenn Personal Training Hessen ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist.
  5. Buchung und Reservierung von Personal Training Hessen Seminare & Workshops:
    1. Anmeldungen erfolgen schriftlich per E-Mail oder postalisch.
    2. Workshops- und Seminargebühren: Die Workshop- oder Seminargebühren sind im Voraus zu entrichten.
    3. Stornierung: Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Posteingang. Bei Stornierungen innerhalb von weniger als einer Woche vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung wird die volle Workshop- Seminargebühr fällig. Ausnahmen gelten nur bei Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches bescheinigt, dass die Teilnahme an der gebuchten Maßnahme unvereinbar mit dem jeweiligen Gesundheitszustand ist. Der Teilnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Stornogebühr anfällt, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass der Firma Personal Training Hessen überhaupt keinen Schaden entstanden ist.
    4. Personal Training Hessen behält sich vor Workshops oder Seminare auf Grund von zu geringer Teilnehmerzahl zu streichen. Die angemeldeten Teilnehmer werden darüber rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.
  6. Änderungen des Programmablaufs / Terminabsage:
    1. Personal Training Hessen behält sich vor, Änderungen der ausgeschriebenen Termine, Änderungen des Programm- und Zeitablaufs sowie der Referenten vorzunehmen.
    2. Ansprüche aus Terminabsagen oder Programmänderungen über Gutschriften des zeitanteiligen Honorars hinaus sind ausgeschlossen.
    3. Die Teilnehmer geben durch Anerkennung der AGBs ihr Einverständnis, dass Foto- und Videoaufnahmen, die während des Trainings oder der Veranstaltungen gemacht werden, ohne Vergütung und zeitlich sowie räumlich unbegrenzt in audiovisuellen Medien oder Printmedien genutzt werden dürfen.
  7. Die Empfehlung von Kooperations- und Netzwerkpartnern ist unverbindlich. Somit wird die Haftung für evtl. Schäden, die durch Kooperationspartner von Personal Training Hessen entstehen, ausgeschlossen.
  8. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  9. Sollte ein Punkt in diesen AGB rechtlich unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Punkte hierdurch nicht berührt. Beide Parteien erkennen für den Fall der Ungültigkeit diejenige gültige Regelung an, die dem der Regelungsintention des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten kommt.

Bensheim, 05.10.2009