Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Personal Training Hessen
Buchung eines Personal Trainers und/oder Referenten.
- Terminvereinbarungen / Stornogebühren:
- Jegliche Termine finden nur nach Vereinbarung statt.
- Sollte
ein Klient zu einem vereinbarten Termin nicht erscheinen oder innerhalb
der letzten 24 Stunden vor dem Termin absagen oder eine Änderung
einreichen, so wird die Hälfte des angesetzten Honorars fällig.
- Außentermin / Schlechtwetter:
- Bei
Terminvereinbarungen im Freien –Outdoor- kann dieser auf Grund von
schlechten Wetterverhältnissen nur seitens Personal Training Hessen
abgesagt werden. Erfolgt keine Absage, findet der Termin am vereinbarten
Ort zum vereinbarten Zeitpunkt statt.
- Für wetter- und temperaturgerechte Kleidung ist der Klient selbst zuständig.
- Preise und Konditionen:
- Preise
und Konditionen richten sich immer nach der aktuellen Preisliste und
sind in verschiedenen Paketen buchbar. Sondervereinbarungen für
spezielle Programme behält sich Personal Training Hessen vor.
- Weitere
Dienstleistungen wie Re-Checks, Trainingsauswertungen und
Trainingspläne für Folgezeiten sind nicht im Honorar enthalten und
werden gesondert nach Aufwand und Honorar berechnet.
- Die
Dienstleistungspakete werden gegen Vorkasse in Rechnung gestellt. Bei
langfristiger Dauerbetreuung erhält der Klient monatlich eine Rechnung.
Bei Ausfall der Zahlung besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung
seitens des Klienten.
- Der Nachweis der Trainingseinheiten
erfolgt über die Trainingskarte. Die jeweilige erbrachte Leistung muss
nach jeder Trainingseinheit seitens des Klienten mit seiner Unterschrift
bestätigt werden.
- Sporttauglichkeit / Gesundheitszustand
- Eine
gesundheitliche und körperliche Sporttauglichkeit wird vorausgesetzt.
Personal Training Hessen empfiehlt, dass der Klient vor Aufnahme des
Trainings eine Sporttauglichkeitsbescheinigung von einem Facharzt seines
Vertrauens einholt. Sollte der Klient ohne geeignete medizinische
Untersuchung das Training aufnehmen, geschieht dies ausdrücklich gegen
die ausdrückliche Empfehlung von Personal Training Hessen und auf eigene
Gefahr. Der Klient ist selbst dafür verantwortlich seine
Sporttauglichkeit in regelmäßigen Abständen ärztlich untersuchen zu
lassen. Jegliche Erkrankungen, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist
dem Personal Trainer unverzüglich vor und während des Trainings
mitzuteilen.
- Beim Training mit Miha Bodytec sind nachfolgende Verhaltensanweisungen unbedingt zu beachten:
- Bei Unwohlsein, Schwindel oder Herzschmerzen die Anwendung sofort abbrechen.
- Das
Verbinden und Lösen der Elektrodenkabel darf NICHT erfolgen, wenn die
Anwendung gestartet wurde, da ansonsten Verletzungsgefahr besteht.
- Die Elektroden dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen am Körper verwendet werden.
- Die
Elektroden dürfen nicht in der Nähe von Hautverletzungen jedweder Art
(Wunden, Entzündungen, Verbrennungen, Reizungen, Ekzeme usw.) angelegt
werden.
- Bei Hitzeentwicklung auf der Haut ist die Anwendung
sofort zu beenden und der Trainer hierüber zu informieren, da ansonsten
Verletzungsgefahr besteht.
- Die Extremitäten, deren Muskeln
stimuliert werden, müssen stets isometrisch angespannt und dadurch
fixiert / kontrolliert werden.
- Kontraindikatoren (Gerät darf
NICHT bzw. nur nach ärztlicher Freigabe verwendet werden): Epilepsie,
Herzschrittmacher, Schwangerschaft, schwere Durchblutungsstörungen,
Bauch-, Wand- oder Leistenhernie, Tuberkulose, Tumor-Erkrankungen,
Arteriosklerose im fortgestrittenen Stadium, arterielle
Durchblutungsstörungen, schwere neurologische Erkrankungen, Diabetes
mellitus, fieberhafte Erkrankungen, akute bakterielle oder virale
Prozesse, Blutungen, starke Blutungsneigungen (Hemophilie).
- Trinken Sie ausreichend Flüssigkeit (mindestens 0,5l lauwarmes Wasser oder Mineraldrinks) vor der Anwendung.
- Die
Teilnahme am Training oder diversen Veranstaltungen von Personal
Training Hessen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Sachschäden und
Personenschäden wird keine Haftung übernommen. Dies gilt nicht, wenn
Personal Training Hessen ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten vorzuwerfen ist.
- Buchung und Reservierung von Personal Training Hessen Seminare & Workshops:
- Anmeldungen erfolgen schriftlich per E-Mail oder postalisch.
- Workshops- und Seminargebühren: Die Workshop- oder Seminargebühren sind im Voraus zu entrichten.
- Stornierung:
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der
Posteingang. Bei Stornierungen innerhalb von weniger als einer Woche vor
Beginn der jeweiligen Veranstaltung wird die volle Workshop-
Seminargebühr fällig. Ausnahmen gelten nur bei Vorlage eines ärztlichen
Attestes, welches bescheinigt, dass die Teilnahme an der gebuchten
Maßnahme unvereinbar mit dem jeweiligen Gesundheitszustand ist. Der
Teilnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Stornogebühr
anfällt, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass der
Firma Personal Training Hessen überhaupt keinen Schaden entstanden ist.
- Personal
Training Hessen behält sich vor Workshops oder Seminare auf Grund von
zu geringer Teilnehmerzahl zu streichen. Die angemeldeten Teilnehmer
werden darüber rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.
- Änderungen des Programmablaufs / Terminabsage:
- Personal
Training Hessen behält sich vor, Änderungen der ausgeschriebenen
Termine, Änderungen des Programm- und Zeitablaufs sowie der Referenten
vorzunehmen.
- Ansprüche aus Terminabsagen oder Programmänderungen über Gutschriften des zeitanteiligen Honorars hinaus sind ausgeschlossen.
- Die
Teilnehmer geben durch Anerkennung der AGBs ihr Einverständnis, dass
Foto- und Videoaufnahmen, die während des Trainings oder der
Veranstaltungen gemacht werden, ohne Vergütung und zeitlich sowie
räumlich unbegrenzt in audiovisuellen Medien oder Printmedien genutzt
werden dürfen.
- Die Empfehlung von Kooperations- und
Netzwerkpartnern ist unverbindlich. Somit wird die Haftung für evtl.
Schäden, die durch Kooperationspartner von Personal Training Hessen
entstehen, ausgeschlossen.
- Änderungen oder Ergänzungen bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Sollte
ein Punkt in diesen AGB rechtlich unwirksam sein, wird die Gültigkeit
der übrigen Punkte hierdurch nicht berührt. Beide Parteien erkennen für
den Fall der Ungültigkeit diejenige gültige Regelung an, die dem der
Regelungsintention des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten
kommt.
Bensheim, 05.10.2009